
WA 6.3a
WA 6.2
WA 6.7
WA 6.5
Bebauungskonzept für Bungalows
Für eine optimale Süd-/Südwestorientierung der Gärten darf im nördlichen/nordöstlichen Teil des Grundstücks ein Bungalow errichtet werden. Um ein harmonisches Straßenbild zu erlangen, wird ein Teil der Gebäudefassade entlang der verkehrsberuhigten Wohnstraße an der Baugrenze ausgerichtet werden.
Zur westlichen Grundstücksgrenze wird ein Mindestabstand von 5 m eingehalten. Ausnahmen bilden die Eckgrundstücke, die nur einen Mindestabstand von 3 m brauchen.